Handbremse nicht vergessen
So mancher Autofahrer vergisst angesichts der zahllosen technischen Helferlein die Grundlagen des Autofahrens. Dazu gehört auch das Absichern des Pkws gegen unbeabsichtigtes Wegrollen. Doch dieses Versäumnis kann schnell teuer werden. Da der Versicherungsschutz der Kfz-Versicherung bei grober Fahrlässigkeit nicht greift – was bei nicht angezogener Handbremse schnell der Fall sein kann – hat schon so mancher Autofahrer eine böse Überraschung erlebt.
Grundsätzlich gilt: Kraftfahrzeuge müssen so abgestellt werden, dass sie sich nicht selbständig machen können. Beim Parken auf abschüssigen Straßen sollten Autofahrer neben dem Anziehen der Handbremse zusätzlich darauf achten, dass sie auch den ersten Gang oder den Rückwärtsgang einlegen müssen. Andernfalls verhalten sie sich grob fahrlässig und müssen damit rechnen, dass ein beim Wegrollen des Autos entstandener Schaden von der Versicherung nicht ersetzt wird.
Hierbei spielt das Gefälle, wie das Landgericht Nürnberg-Fürth bereits 1999 festgestellt hat, nur eine untergeordnete Rollen. Selbst wenn die Neigung nur „gering“ ist, müssen beide Maßnahmen gleichzeitig ergriffen werden. (Quelle CASMOS Media GmbH)